3. Zusammenfassung und Verfahrenskosten a) Zusammenfassend kann die Einwohnergemeinde Wangenried somit für die erste und die zweite Prüfung auf Vollständigkeit insgesamt Fr. 50.--, eine Mahngebühr von Fr. 30.--, für die formelle und materielle Prüfung und den Bauentscheid Fr. 150.-- und für den Amtsbericht Gewässerschutz Fr. 120.-- verlangen. Zusätzlich kann sie das Porto von Fr. 3.-- der Beschwerdeführerin verrechnen. Die Verfahrenskosten im vorinstanzlichen Verfahren werden somit auf Fr. 353.-- und damit im Sinne der Beschwerde deutlich reduziert.