Nicht verrechnet werden können die Kosten für den "Prüfbericht". Dabei handelt es sich um einen Bericht der C.________ AG zuhanden der Gemeinde, der den Sachverhalt kurz wiedergibt und das Resultat der formellen und materiellen Prüfung festhält. Es handelt sich dabei um einen Zwischenschritt beim Erarbeiten des Bauentscheids, den die Gemeinde nicht vorgenommen hätte, wenn sie das Baugesuch selbst behandelt hätte. Da der Aufwand für den Prüfbericht dem Umstand geschuldet ist, dass die Einwohnergemeinde Wangenried die Prüfung des Baugesuchs an ein externes Unternehmen auslagerte, kann er der Beschwerdeführerin nicht in Rechnung gestellt werden (Art. 51 Abs. 2 BewD).