e) Notwendig waren zudem die formelle und materielle Prüfung sowie das Verfassen des Bauentscheids, wofür das Gebührenreglement je die Aufwandgebühr II vorsieht (Art. 30 Abs. 1, 31 Abs. 1 und 6 Gebührenreglement). Eingehend geprüft werden musste vorliegend einzig die Frage, ob der gesetzlich vorgeschriebene Gebäudeabstand eingehalten ist. Ansonsten handelt es sich beim Gartenhaus, welches nicht unterkellert ist und über keine Anschlüsse verfügt, um ein einfaches Bauvorhaben. Mit Blick auf das Äquivalenzprinzip kann dafür ein Aufwand von 1,5 Stunden und damit Fr. 150.-- verrechnet werden.