Gebührenreglement mit der Aufwandgebühr I, also gemäss Gebührentarif Fr. 50.-- pro Stunde, verrechnet werden kann. Im vorliegenden Fall musste diese Kontrolle nach der Mängelbehebung ein zweites Mal durchgeführt werden. Für diese beiden Prüfungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit erscheint für das einfache Gartenhaus ein Zeitaufwand von einer Stunde als angemessen. Es können dafür also Fr. 50.-- in Rechnung gestellt werden. Für das Mängelschreiben kann gemäss Art. 29 Abs. 3 des Gebührenreglements zusätzlich eine Pauschalgebühr von Fr. 30.-- verrechnet werden.