Die Gemeinde bringt vor, beim Betrag von Fr. 810.-- handle es sich um entstandene externe Aufwendungen. Das Baugesuch habe zudem zur Verbesserung zurückgewiesen werden müssen, was zusätzlichen Aufwand erfordert habe. Im Betrag von Fr. 810.-- seien zudem Fr. 180.-- für die Ausstellung der Gewässerschutzbewilligung enthalten, welche zusätzlich hätten verrechnet werden dürfen.