durch private Fachleute prüfen lassen (Art. 33a Abs. 1 und 2 BauG). Von dieser Möglichkeit hat die Einwohnergemeinde Wangenried Gebrauch gemacht und die Prüfung des Baugesuchs der C.________ AG übertragen. Die Kosten für dieses Fachwissen sind in der Baubewilligungsgebühr inbegriffen und können nicht zusätzlich verrechnet werden (Art. 51 Abs. 2 BewD).