2. Gegen die Höhe der Verfahrenskosten reichte die Beschwerdeführerin am 17. November 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt, die Gebühren seien massiv herabzusetzen. Sie macht insbesondere geltend, die Gemeinde verrechne exakt die Aufwendungen des RA Nr. 110/2017/145 2