1. Die Beschwerdeführerin erhielt am 26. Oktober 2016 die Baubewilligung zur Erstellung eines Gartenhauses auf ihrer Parzelle Wangenried Grundbuchblatt Nr. B.________. Die Parzelle liegt in der Wohn- und Arbeitszone WA2. Das Gartenhaus mit einer Grundfläche von 14 m² soll als geschlossene Sitzgelegenheit dienen. Es verfügt über keinen Wasser- oder Abwasseranschluss und ist nicht unterkellert. Die Gemeinde verlangt für die Erteilung der Baubewilligung Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 888.--.