e) Schliesslich besteht zwar auf der Parzelle des Bauvorhabens zugunsten des Grundstücks Wohlen bei Bern Grundbuchblatt Nr. G.________ ein Wegrecht. Diese Parzelle befindet sich hinter dem Feuerwehrmagazin und neben der Entsorgungsanlage. Die nächsten Parkplätze liegen jedoch mehr als zehn Meter von dieser Parzelle entfernt und der Platz vor dem Feuerwehrmagazin bleibt frei. Damit ist der Zugang vom F.________weg zu dieser Parzelle auch nach der Realisierung der Heizzentrale gewährleistet. Auch diese Rüge erweist sich als unbegründet.