Die Zulässigkeit dieser "Doppelwidmung" beurteilte die Bewilligungsbehörde im Baubewilligungsverfahren für das E.________. Sie ist im Zusammenhang mit der Heizzentrale und der damit verbundenen Neuanordnung der Abstellplätze nicht zu prüfen. Es sollen auf der Parzelle weiterhin mehr als 50 Parkplätze bestehen. Das Bauvorhaben steht damit nicht im Widerspruch zur Baubewilligung für das E.________.