a) Die Beschwerdeführenden rügen, das Bauvorhaben reduziere die Anzahl Parkierungsmöglichkeiten. Diese Reduktion führe zu einer unzulässigen Situation, da mindestens 70 Parkplätze erforderlich wären. Zudem sei die Zufahrt zu den Wohnhäusern am F.________weg zu gewährleisten. Die Gemeinde hat in ihrer Stellungnahme vom 30. August 2017 ausgeführt, es seien weiterhin 53 Parkplätze vorgesehen. Damit reduziere sich die Anzahl öffentlicher Parkplätze des Viehschauplatzes nicht. Der Parkplatz stehe auch weiterhin Pendlern zur Verfügung. Schliesslich seien die für das E.________ erforderlichen 50 Parkplätze ebenfalls weiterhin vorhanden.