Im Situationsplan / Werkleitungen vom 8. Mai 2017 sind zwei Parkplätze eingezeichnet. Auch auf den Plänen "Ansicht Süd" und "Ansicht Ost" sind Abstellplätze für Fahrzeuge ersichtlich. Demgegenüber sind im Baugesuch selber keine Abstellplätze erwähnt und auch die Baubewilligung hält fest, der Neubau löse keine Erstellpflicht für Parkplätze aus. Zwischen den Plänen und (dem Text) des Baugesuchs sowie der Baubewilligung besteht somit ein Widerspruch. Bei Unklarheiten zwischen dem Text der Baubewilligung und den (bewilligten) Plänen kommt Letzteren der Vorrang zu.6 Dementsprechend sollen im Zusammenhang mit dem Bau der Heizzentrale zwei neue Abstellplätze für Fahrzeuge bewilligt werden.