d) Das Bauvorhaben tangiert jedoch die auf der Parzelle bereits bestehenden Parkplätze. Es ist daher im vorliegenden Verfahren zu überprüfen, ob das Bauvorhaben mit den für diese Parkplätze bewilligten Nutzungen vereinbar ist. 4 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 16 – 18 N. 12. RA Nr. 110/2017/144 5 3. Parkplatzbedarf der Heizzentrale