Parkplatzbedarf besteht, ist daher auch nicht Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens. Es ist schliesslich auch nicht zu prüfen, wie viele Parkplätze für die Nutzung als Park & Ride erforderlich wären. Auf diese Rügen ist nicht einzutreten. Ob allenfalls die Voraussetzungen erfüllt sind, um die Eigentümer dieser Bauten gemäss Art. 16 Abs. 2 BauG nachträglich zur Schaffung von zusätzlichen Parkplätzen zu verpflichten, wäre im Rahmen eines Baupolizeiverfahrens zu prüfen.4