c) Das Baugesuch legt den Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens fest. Dieses umfasst im vorliegenden Fall den Neubau einer Heizzentrale sowie die Neuanordnung der bisherigen Parkplätze. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind die Bewilligungsbehörden nicht verpflichtet und auch nicht befugt, die Korrektheit von anderen Baubewilligungen zu überprüfen. Wie bereits das Regierungsstatthalteramt ausgeführt hat, bestand im Baubewilligungsverfahren für die Heizzentrale keine Grundlage, den Parkplatzbedarf für das Feuerwehrmagazin, die Entsorgungsanlage oder das E.________ zu überprüfen. Ob und falls ja, in welchem Umfang für diese Bauten ein (zusätzlicher)