Mit Gesamtentscheid vom 25. Oktober 2017 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland dem Bauvorhaben die Baubewilligung. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 13. November 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 25. Oktober 2017 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, durch das Bauvorhaben werde die Anzahl der bestehenden Parkplätze stark reduziert. Die geplanten 53 Parkplätze seien zu wenig.