Um die Benützung als Parkplatz zu unterbinden, ist diese Rückbaumassnahme erforderlich. Die zu erwartenden Kosten bzw. Nachteile der Wiederherstellung sind angesichts der fehlenden Gutgläubigkeit auch zumutbar. Der angeordnete Rückbau erweist sich damit als verhältnismässig. Da die von der Gemeinde angesetzte Frist von drei Monaten bzw. bis 16. Januar 2018 abgelaufen ist, wird von Amtes wegen eine neue Frist von rund drei Monaten bis 15. Juni 2018 angesetzt. 4. Kosten