Erst nach weiteren Feststellungen und Hinweisen von Drittpersonen im Frühjahr 2017 hätten sich die Anzeichen verdichtet, dass der Autoabstellplatz definitiven Charakter habe. Aus diesem Grund sei mit Schreiben vom 15. März 2017 ein Baupolizeiverfahren eröffnet worden. Damit seien die Fristen gemäss Art. 46 Abs. 3 BauG eingehalten.