Zudem beschweren sie sich darüber, dass sie zuerst die Auskunft erhalten hätten, es brauche vorliegend nur eine kleine Baubewilligung. Dem Verfahrensprogramm hätten sie dann entnehmen müssen, dass aufgrund von zwei Ausnahmegesuchen nun doch ein ordentliches Baugesuch notwendig sei. 9 BVR 2006 S. 444 E. 6.1 10 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 46 N. 9b Bst. a mit Hinweisen RA Nr. 110/2017/143 7