Diese seien meist schlecht oder auch gar nicht mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar. Die Beratungen fänden zu unregelmässigen Tageszeiten und teilweise auch abends statt, was die Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr zusätzlich erschwere oder gar verunmögliche. Aus diesen Gründen sei Herr A.________ zwingend auf das Geschäftsauto und den Aussenparkplatz angewiesen. Dieser sei hauptsächlich abends und am Wochenende besetzt. Weiter erwähnen die Beschwerdeführenden, es gäbe ein grosses Parkplatzproblem am F.________weg.