Abs. 1 und Art. 49 Abs. 1 BauG2). Die Beschwerdeführenden sind als Adressat und Adressatin des vorinstanzlichen Entscheids beschwert und daher zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Bewilligungsfähigkeit a) Für die Liegenschaft am F.________weg 1 sind bereits zwölf Autoabstellplätze bewilligt. Neun davon befinden sich in der Einstellhalle und drei draussen, unmittelbar vor der Liegenschaft im Strassenabstand. Das Mehrfamilienhaus enthält sechs Wohnungen.