3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, beteiligte die Stockwerkeigentümergemeinschaft C.________ von Amtes wegen am Verfahren, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Am 22. Januar 2018 reichte die Gemeinde Wichtrach eine zusätzliche Stellungnahme ein. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen