1. Die Beschwerdeführenden kauften im August 2014 die neu erstellte Stockwerkeinheit Wichtrach Grundbuchblatt Nr. E.________ eines Mehrfamilienhauses in der Wohn- und Arbeitszone WA2. Mit Schreiben vom 15. März 2017 wies die Gemeinde Wichtrach die Beschwerdeführenden darauf hin, dass im Garten, an welchem die Beschwerdeführenden RA Nr. 110/2017/143 2