1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Bauentscheid der Gemeinde Ipsach vom 12. Oktober 2017 wird aufgehoben. Das Baugesuch wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Ipsach zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 400.– werden der Beschwerdegegnerin 1 und dem Beschwerdegegner 2 zur Bezahlung auferlegt. Diese haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung