Ohne die Spitze beträgt die Höhe eines Zeltes je 2,28 m, bis zur Spitze beim bewilligten Modell «Ascona» 3,910 m.18 Insbesondere hinsichtlich der unbefristet bewilligten vier Zelte fehlt eine Beurteilung durch die Gemeinde, ob es im Perimeter der ÜO «Seezone» bau- und planungsrechtlich und bezüglich Landschaftsbild erwünscht ist, für Zelte unbefristete Baubewilligungen zu erteilen. Gerade deren Leichtbauweise prädestiniert sie für den befristeten Einsatz als sog. Fahrnisbauten.19 Entgegen der Ansicht der Gemeinde kann eine "besonders sorgfältige Beurteilung" im Sinne der ÜO auch bei Vorhaben mit geringem Koordinationsaufwand nicht unterbleiben.