GBR weitere Gestaltungsgrundsätze bzw. Ästhetikvorschriften. Dem Entscheid der Gemeinde lässt sich trotz den Einwänden der Beschwerdeführerin im Einspracheverfahren nicht entnehmen, inwiefern sich die geplanten, weissen Lagerzelte sowohl bezüglich Material, Machart und Farbe ästhetisch mit den Vorgaben der ÜO «Seezone» vereinbaren lassen. Während die befristet bewilligten Zelte eine Grundfläche von 39 m2 aufweisen, nehmen die unbefristet bewilligten vier Zelte eine Fläche von 60 m2 ein. Ohne die Spitze beträgt die Höhe eines Zeltes je 2,28 m, bis zur Spitze beim bewilligten Modell «Ascona» 3,910 m.18