Nicht berücksichtigt sind bei dieser Rechnung aber das gemäss GRUDIS als «Unterstand» bezeichnete und im Nordosten der Parzelle gelegene Gebäude im Halte von 31 m2 und andererseits der «Strohunterstand» im Halte von 64 m2, der künftig durch Zelte mit dem Vordach Gebäude Nr. F.________ verbunden werden soll. Beide Unterstände sind im Situationsplan gestrichelt ausgewiesen. Gemäss den Angaben der Beschwerdeführerin wurden die Seiten des Strohunterstands geschlossen. Laut Beschwerdegnerschaft handelt es sich aber um einen offenen Unterstand. Mit den geplanten Zelten zu Lagerzwecken (1'525 m2 plus 39 m2 plus 60 m2) beträgt die Überbauungsziffer neu 1'624 m2 (1'525 m2 plus 39 m2 plus 60 m2).