eine Fläche von 6'602 m2 auf. Dies ergibt gestützt auf Art. 8 Abs. 2 ÜO eine maximale Überbauungsziffer bzw. überbaute Fläche von 1'650 m2 (25 % von 6'602 m2). Geschlossene unbewohnte An- und Nebenbauten sind gemäss ÜO an die Überbauungsziffer anzurechnen. Gemäss Situationsplan vom 21. Juli 201716 und unter Berücksichtigung der grau markierten Gebäudeflächen ist die Bauparzelle aktuell, d.h. ohne die geplanten Zelte, zu 1'525 m2 überbaut. Nicht berücksichtigt sind bei dieser Rechnung aber das gemäss