Für die Messweise gilt das Baureglement der Gemeinde - Gebäudelänge max. 25.00 m - Überbauungsziffer (gemäss Art. 96 BauV): max. 25 %. Anrechenbar ist die entsprechende Sektorenfläche WG; geschlossene unbewohnte An- und Nebenbauten werden angerechnet."