c) Sowohl die Parzelle der Beschwerdeführerin als auch die Bauparzelle liegen im Wirkungsbereich der Überbauungsordnung (ÜO) «Seezone». Gemäss Art. 1 der Überbauungsvorschriften (nachfolgend ÜO) gelten diese für das im Überbauungsplan mit einer entsprechenden Begrenzungslinie gekennzeichnete Gebiet (Art. 1 Abs. 1 ÜO). Soweit die Überbauungsvorschriften nichts anderes festlegen, gilt das Baureglement der Gemeinde Ipsach. Die Bauparzelle liegt gemäss dem Überbauungsplan im Sektor WG. Art. 8 ÜO sieht vor, dass der Sektor WG für das Wohnen und mit dem "Wohnen zu vereinbarende Gewerbe" bestimmt ist.