Hersteller, Vorakten, pag. 11 ff. 12Baureglement der Einwohnergemeinde Ipsach vom 13. August 1993 (genehmigt vom AGR am 22. Juni 1994) RA Nr. 110/2017/142 6 die Beschwerdeführerin mit ihrer Rüge das Gegenstück zu den Grünflächen13 – nämlich die Ausnützungs- bzw. Überbauungsziffer – anspricht. Nach Ansicht der Beschwerdegegnerin 1 und des Beschwerdegegners 2 entsprechen die Aussenmasse der geplanten Bauten den einschlägigen Bau- und Zonenvorschriften. Die Rüge betreffend Ausnützungs- und Grünziffer sei zudem zu wenig substantiiert.14