Mit Entscheid vom 12. Oktober 2017 erteilte die Gemeinde Ipsach die Baubewilligung. 2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 8. November 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt sinngemäss die Aufhebung des Bauentscheids vom 12. Oktober 2017. Sie macht geltend, dass das Vorhaben mangelhaft profiliert sei und die baupolizeilichen Vorschriften (Grenzbzw. Gebäudeabstand, Grünflächen) nicht einhalte. Zudem beantragt sie eine "Überprüfung der Grünfläche, Anpflanzungen, Anzahl Pferdestallungen (...) bezüglich des Areals Grundstück Nr. E.________ in der Seezone".