I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin 1 und der Beschwerdegegner 2 reichten am 29. Mai 2017 bei der Gemeinde Ipsach ein Baugesuch ein für die provisorische Erweiterung des Vordachs mit Zelten (befristet bis 31. Mai 2020) und das Aufstellen von Zelten zu Lagerzwecken auf Parzelle Ipsach Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle liegt in der RA Nr. 110/2017/142 2 Überbauungsordnung (ÜO) «Seezone» und gemäss Uferschutzplan SFG im Sektor WG (Wohnen/Gewerbe). Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache.