2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'600.-- werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. a) Der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten in der Höhe von Fr. 4'743.35 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. b) Die Stadt Biel hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten in der Höhe von Fr. 1'185.85 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. c) Die Stadt Biel hat dem Beschwerdeführer Parteikosten in der Höhe von Fr. 704.85 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen.