Hinsichtlich des von der Stadt Biel im Beschwerdeverfahren eingereichten Protokolls des Fachausschusses vom 22. November 2017 war eine Zustellung an den Beschwerdegegner im vorinstanzlichen Verfahren noch nicht möglich. Das Bauvorhaben war jedoch seit der zustimmenden Beurteilung durch den Fachausschuss vom 25. März 2015 überarbeitet worden. Daher hätte die Stadt Biel bereits im vorinstanzlichen Verfahren den Fachausschuss noch einmal einbeziehen müssen. Dies hätte dem Beschwerdeführer erlaubt, in Kenntnis der Stellungnahme des Fachausschusses vom 22. November 2017 Beschwerde zu erheben.