Selbst wenn dem so wäre, ist nicht nachvollziehbar, inwiefern dies das Ortsbild stören bzw. einer guten Gesamtwirkung widersprechen würde, zumal die Häuser A und B am L.________weg und das Haus C an der K.________strasse innerhalb der vorgegebenen Baufelder platziert sind. Vielmehr lässt sich festhalten, dass das Bauvorhaben auch unter Berücksichtigung der überdurchschnittlichen örtlichen Gegebenheiten so gestaltet ist, dass es zusammen mit seiner Umgebung eine gute Gesamtwirkung ergibt.