Die Dachgestalt, die sich mit einer durchgehenden Betonplattenverkleidung vom übrigen Baukörper absetzt, nimmt ebenfalls Referenz an den quartierüblichen Steil- und Mansarddächern. Die erkerartig aufragenden Bauteile, die Dachgestaltung und die einfach gehaltene Umgebungsgestaltung tragen so zu einer guten Gesamtwirkung bei. Der Vorwurf des Beschwerdeführers, die Aussagen des Fachausschusses seien nichtssagend, ist somit unbegründet. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass eine positive Beurteilung in der Regel kürzer ausfällt, als eine negative – Anlass zu längeren Ausführungen geben primär die zu kritisierenden Punkte. Solche sind hier keine erkennbar.