Gestützt auf diese Beurteilung durch den Fachausschuss lässt sich zur Einordnung des Bauvorhabens in die Umgebung folgendes festhalten: Indem die drei Neubauten den Baulinien und den reglementarischen Abständen folgen, ergibt sich eine logische, in der Körnung stimmige Fortführung der bestehenden Bauzeilen. Die gute Einbettung in die Umgebung wird insbesondere dadurch erreicht, dass die künstliche Terrassierung 21 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 9/10 N. 4a; BVR 2009 S. 329 E. 5.3, BVR 2006 S. 491 E. 6.3.1 22 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 9/10 N. 15 mit