Leiterinnen von Hochbauamt, Stadtplanung und Bauinspektorat an den Sitzungen des Fachausschusses von Amtes wegen teil, sie verfügen aber nur über eine beratende Stimme (Art. 2 Abs. 3 Verordnung über den Fachausschuss für Planungs- und Baufragen). Demzufolge handelt es sich beim Fachausschuss für Planungs- und Baufragen der Stadt Biel um eine leistungsfähige örtliche Fachstelle gemäss Art. 22 Abs. 2 BewD. d) Im Rahmen einer Voranfrage wurde das Bauvorhaben mehrmals durch den Fachausschuss für Planungs- und Baufragen beurteilt und dabei laufend weiterentwickelt. 17 Verordnung der Stadt Biel über den Fachausschuss für Planungs- und Baufragen vom 22. September 2000