Daraus ist ersichtlich, dass der Fachausschuss für Planungs- und Baufragen der Stadt Biel aus einer Gruppe von ausgewiesenen Fachleuten besteht18 und er damit die hohen zuständigkeitsbegründenden Anforderungen an örtliche Fachstellen erfüllt.19 Insbesondere ist auch seine Unabhängigkeit gewährleistet. Zwar nehmen die Leiter / Leiterinnen von Hochbauamt, Stadtplanung und Bauinspektorat an den Sitzungen des Fachausschusses von Amtes wegen teil, sie verfügen aber nur über eine beratende Stimme (Art. 2 Abs. 3 Verordnung über den Fachausschuss für Planungs- und Baufragen).