werden vier Mitglieder des Fachausschusses durch die Fachverbände SIA, BSA, BSP, SWB, FSAI, STV und BHS, im gegenseitigen Einvernehmen, der Baudirektion zur Nomination vorgeschlagen. Drei Mitglieder werden durch die Baudirektion nominiert. Die Wahl des Fachausschusses erfolgt auf Antrag des Baudirektors / der Baudirektorin durch den Gemeinderat. Gemäss Art. 6 kann der Fachausschuss bei Bedarf weitere Fachleute zuziehen.