Gemäss Art. 2 der Verordnung über den Fachausschuss für Planungs- und Baufragen besteht der Fachausschuss aus 7 Mitgliedern mit ordentlichem Stimmrecht. Die Mitglieder sollen zur Vermeidung von Interessenkonflikten in der Regel ausserhalb der Stadt und Region Biel tätig sein und ihr bisheriges Wirken muss sie als besonders geeignet für die Tätigkeit im Fachausschuss erscheinen lassen. Gemäss Art. 3 der Verordnung über den Fachausschuss für Planungs- und Baufragen werden vier Mitglieder des Fachausschusses durch die Fachverbände SIA, BSA, BSP, SWB, FSAI, STV und BHS, im gegenseitigen Einvernehmen, der Baudirektion zur Nomination vorgeschlagen.