gestalterischen und anderen fachtechnischen Fragen; der Fachausschuss ist durch den Gemeinderat zu wählen und umfasst mindestens 5 und höchstens 9 Mitglieder. Er ist so zusammenzusetzen, dass die für die Beurteilung von Bauvorhaben wesentlichen Fachrichtungen vertreten sind. Gemäss Art. 1 der Verordnung über den Fachausschuss für Planungs- und Baufragen17 beurteilt der Fachausschuss wichtige planungsrechtliche und bauliche Vorhaben auf ihre städtebauliche, architektonische und aussenräumliche Qualität sowie hinsichtlich ihrer Erscheinung im Stadt- und Quartierbild. Gemäss Art.