Allerdings wurde das Bauvorhaben gemäss Stellungnahme der Stadt Biel vom 1. Dezember 2017 mehrmals mit der KDP besprochen, so dass daraus nicht geschlossen werden kann, dass vor der Fällung des Gesamtentscheids am 25. September 2017 kein informeller Austausch mit der KDP erfolgt ist. Zudem spielt es im Beschwerdeverfahren keine Rolle, ob die KDP ihr Einverständnis mit dem Vorgehen der Stadt Biel vor oder nach dem erstinstanzlichen Entscheid zu Papier gebracht hat, zum heutigen Zeitpunkt liegt diese Bestätigung jedenfalls vor. Somit vermag der Beschwerdeführer aus dem Datum des handschriftlichen Vermerks der KDP nichts zu seinen Gunsten abzuleiten. 6. Ästhetik