Die Stadt Biel hat dieses Dokument als Beleg dafür eingereicht, dass die KDP die korrekte Vorgehensweise der Stadt Biel betreffend eines Einbezugs der KDP ins Verfahren bestätigt habe. In seiner Stellungnahme vom 24. Februar 2018 weist der Beschwerdeführer zu Recht darauf hin, dass dieser handschriftliche Eintrag der KDP das Datum vom 26. September 2017 trägt und somit nicht vor Fällung des Gesamtentscheids am 25. September 2017 erfolgte.