ein. f) Die Stadt Biel hat in der Beilage 2 zu ihrer Stellungnahme vom 1. Dezember 2017 die Seite 10 eines Entwurfs des Gesamtentscheids eingereicht. Auf dieser findet sich eine handschriftliche Notiz des zuständigen Sachbearbeiters der KDP mit dem Inhalt "i.o. gemäss Besprechung und Rücksprache KDP-intern". Die Stadt Biel hat dieses Dokument als Beleg dafür eingereicht, dass die KDP die korrekte Vorgehensweise der Stadt Biel betreffend eines Einbezugs der KDP ins Verfahren bestätigt habe.