e) Soweit der Beschwerdeführer einen Schutz der Häusergruppe K.________strasse 45-57 geltend macht, gilt es klar zu stellen, dass die beiden Gebäude K.________strasse 45 und 47 sowie K.________strasse 49-55 lediglich als Einzelobjekte, nicht aber als Baugruppe geschützt sind. Im Übrigen erdrückt das Haus C die daneben stehenden Gebäude K.________strasse 45-55 nicht, weshalb auch keine Redimensionierung verlangt werden kann. So ist das Haus K.________strasse 49-55 mit einer Länge von knapp 40 m 15 Siehe Beilage 5 zur Stellungnahme der Stadt Biel vom 1. Dezember 2017 RA Nr. 110/2017/139 11