Die KDP hat zwar nicht förmlich zum Bauvorhaben Stellung genommen, gemäss Stellungnahme der Stadt Biel informell aber die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den Zielen des Denkmalschutzes bestätigt. Unter diesen Umständen waren von dem beantragten Beizug der KDP im Beschwerdeverfahren keine wesentlichen Erkenntnisse zu erwarten, weshalb ein solcher nicht nötig war. Ebenso wenig musste die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege beigezogen werden, was der Beschwerdeführer ebenfalls angeregt hat.