Im Übrigen ergibt sich daraus, dass die Stadt Biel die KDP im vorinstanzlichen Verfahren tatsächlich einbezogen hat. Dass diese auf eine förmliche Stellungnahme verzichtet hat, weil eine solche aus ihrer Sicht unter den gegebenen Umständen nicht zwingend erforderlich war, ändert daran nichts. Im Übrigen kann aus ihrem Verzicht auf eine förmliche Stellungnahme geschlossen werden, dass die fraglichen K-Objekte aus ihrer Sicht durch das Bauvorhaben jedenfalls nicht schwerwiegend beeinträchtigt werden. Dies ergibt sich explizit aus der Stellungnahme der Stadt Biel vom 1. Dezember 2017, wonach die KDP die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den Zielen des Denkmalschutzes bestätigt habe.