Insbesondere ergibt sich aus seiner Einsprache vom 24. Mai 2017, dass der Beschwerdeführer bereits im vorinstanzlichen Verfahren Kenntnis von den vorliegend relevanten Protokollen des Fachausschusses für Planungs- und Baufragen der Stadt Biel hatte. Er zitiert in Ziffer III.6 seiner Einsprache aus dem Protokoll der Sitzung des Fachausschusses vom 25. März 2015, wobei aus diesem Protokoll auch ersichtlich ist, dass das Projekt bereits in den Fachausschusssitzungen vom 28. Januar und 25. Februar 2015 behandelt worden ist.